Wo dein Hund
den Tag genießt,
während du arbeitest.
Ganztagsbetreuung mit Außenanlage, ruhigen Innenräumen und einem erfahrenen Team — montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, mitten am Stadtrand von Oldenburg.
Gut betreut, gut sozialisiert.
Unter Gleichgesinnten
Dein Hund kommt mit anderen Hunden in Kontakt, übt Kommunikation und lernt, gemeinsam zur Ruhe zu kommen.
Kontrolliertes Spiel
Unter Anleitung darf gespielt werden — und genauso wichtig: Grenzen und Individualdistanz werden geübt.
Echte Entlastung
Während du arbeitest, ist dein Hund gut versorgt — inklusive Futter und Medikamentengabe bei Bedarf.
Außenanlage, Halle & gemütliche Innenräume
Unsere Anlage bietet Ausläufe in verschiedenen Größen, eine kleine Halle sowie helle, ruhige Innenräume mit separaten Bereichen zum Fressen und Ausruhen — für jeden Hund die passende Umgebung, ob verspielt oder entspannt.






Der Tagesablauf bei uns
Damit die Gruppe zur Ruhe kommen kann, gibt es feste Fenster zum Bringen und Abholen.
7:00 – 8:00 Uhr
Ankommen, begrüßen, in der Gruppe einfinden.
13:30 – 14:30 Uhr
Zusätzliches Fenster für kürzere Betreuungszeiten.
18:00 – 19:00 Uhr
Abholen nach einem ausgefüllten Hundetag.
Theoretische & praktische Sachkundeprüfung
Nach dem NHundG — beide Teile werden von unserer vom Ministerium anerkannten Sachkundeprüferin abgenommen. Eine vorherige Hundeschule ist nicht Voraussetzung.
Theoretische Prüfung
35 Single-Choice-Fragen aus 5 Themenbereichen, 45 Minuten Zeit, computergestützt mit sofortigem Ergebnis.
- Vor Anschaffung des Hundes abzulegen
- Bei Nichtbestehen wiederholbar
Praktische Prüfung
Findet an mind. zwei Orten statt, ca. ein Jahr nach Einzug des Hundes — zeigt verantwortungsvollen Umgang.
- Erst nach bestandener Theorie möglich
- Bei Nichtbestehen wiederholbar
Wer muss ran?
Alle, die neu mit einem Hund zusammenleben, müssen Theorie und Praxis nachweisen — ausgenommen sind Halter:innen, die in den letzten 10 Jahren mind. 2 Jahre ununterbrochen einen Hund hatten. Seit 2011 gelten zudem Versicherungs-, Kennzeichnungs- und Mitteilungspflicht nach dem niedersächsischen Hundegesetz.